Da sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen heute oft nicht mehr mit den Möglichkeiten einer modernen medizinischen Versorgung decken, ist es für eine umfassende, den aktuellen Stand der Medizin berücksichtigende Versorgung erforderlich, Ihnen bestimmte Leistungen als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anzubieten. Diese Leistungen gehen über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus und sind von Ihnen selbst zu tragen. Beispiele für solche Leistungen sind:

  • augenärztliche Glaukomvorsorge Untersuchung
  • 3D Untersuchungen der Makula mit dem HD-OCT
  • Sehnervenfaseranalyse mit dem HD-OCT
  • Topographische Untersuchung der Hornhautoberfläche
  • Laserscanning-Ophthalmoskopie, Fotodokumentation am Auge

Wir informieren Sie, welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll und möglich sind. Dabei steht für uns Ihr individueller medizinischer Nutzen durch die Leistung im Vordergrund.

Wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer. Beim Ungang mit Individuellen Gesundheitsleistungen beachten wir folgende Grundsätze:

  • Wir informieren Sie sachlich, ausgehend vom medizinischen Nutzen der Leistung.
  • Wir bieten Ihnen nur solche Leistungen an, die aus ärztlicher Sicht empfehlenswert oder sinnvoll sind.
  • Wir informieren Sie transparant, aus welchem Grund Ihnen diese Leistung angeboten wird.
  • Wir legen Wert auf eine seriöse Beratung zu Möglichkeiten und Grenzen der Leistung.
  • Wir klären Sie über mögliche Alternativen auf.
  • Wir informieren Sie über die zu erwartenden Kosten. Auf Wunsch erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie in Ruhe zu Hause prüfen können.
  • Wir geben Ihnen die Möglichkeit, sich unabhängig von unserer Praxis über die Leistung zu informieren und Ihre Entscheidung zu bedenken.
  • Wir erstellen einen schriftlichen Behandlungsvertrag.
  • Wir trennen transparent zwischen Individueller Gesundheitsleistung und der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Wir erbringen ausschließlich Leistungen, die Bestandteil unseres Fachgebietes sind.
  • Wir erstellen eine Rechnung nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Notwendigkeit ärztlicher Leistungen im Allgemeinen und Individuelle Gesundheitsleistungen im Besonderen muss immer vor dem individuellen Hintergrund des einzelnen Patienten diskutiert werden. Wir möchten, dass Sie nach gründlicher Aufklärung durch uns eigenverantwortlich über die für Sie sinnvolle Behandlungsstrategie entscheiden können.

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