Oft gibt es mehrere Wege, eine Erkrankung zu behandeln. Besonders bei Dauerbehandlungen mit Medikamenten und vor Operationen stellt sich oft die Frage, welcher Weg im individuellen Fall der angemessene ist. Wir bieten Ihnen hier eine neutrale Untersuchung und ausführliche Beratung an.

Augenärztliche Therapieverfahren sind momentan nicht in der Richtline zum Zweitmeinungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt, und daher keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte beachten Sie, dass Umfang und Kosten der Untersuchung von der konkreten Fragestellung abhängen.

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